Bislang mussten nur Websites von öffentlichen Institutionen barrierefrei zugänglich sein. Das Europäische Barrierefreiheit-Gesetz oder European Accessibility Act (kurz EAA) ändert das ab Juni 2025. Wir beantworten hier die brennendsten Fragen zum neuen Gesetz, insbesondere, was es für Auswirkungen auf Schweizer Websites hat.
Mit dem European Accessibility Act (EAA) versucht die Europäische Union und deren Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass alltägliche Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sind. Das Barrierefreiheit-Gesetz ist notwendig, um die Teilnahme aller Menschen an der Gesellschaft zu ermöglichen (Stichwort Inklusion). Das Gesetz betrifft auch digitale Produkte wie Websites oder Applikationen.
Schätzungsweise 20 bis 25% aller Menschen profitieren von der Web-Barrierefreiheit. Nicht nur Besucher mit Sehschwäche, Farbfehlsichtigkeit oder Gehörlosigkeit, sondern auch Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, Angstzuständen oder Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Oder auch Menschen, welche einfach nur müde oder abgelenkt sind. Der European Accessibility Act soll dabei helfen, dass keine Menschen von der Nutzung von Produkten und Services ausgeschlossen werden.
Der European Accessibility Act schreibt vor, dass Websites mit folgenden Angeboten ab Juni 2025 barrierefrei zugänglich sind:
Ausgeschlossen vom EAA sind sogenannte Mikrounternehmen. Also Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro liegt, oder welche weniger als 10 Mitarbeitende haben. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Online-Shops. Alle Online-Shops, die in der EU verkaufen, müssen barrierefrei sein.
Ähnlich wie beim Datenschutz-Gesetz (DSGVO) betrifft der European Accessibility Act auch Websites und Online-Shops von Schweizer Unternehmen, die Kunden in der Europäischen Union bedienen. Ist dies der Fall, müssen die jeweiligen Websites ab Juni 2025 barrierefrei sein.
Der European Accessibility Act gewährt Ausnahmen für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden, oder mit einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Kleinunternehmen im Wachstum sollten jedoch auf jeden Fall für die Zukunft gerüstet sein. Abgesehen von gesetzlichen Grundlagen macht es grundsätzlich bei jeder Website Sinn, dass sie barrierefrei zugänglich ist. Die Ausnahme gilt jedoch nicht für Online-Shops: Alle Online-Shops, die in der EU verkaufen, müssen barrierefrei sein.
Für eine einwandfreie Barrierefreiheit müssen viele Faktoren berücksichtigt werden, welche in den Web Accessibility Guidelines (WCAG) aufgeführt sind. Einige dieser Faktoren sind:
Die Umsetzung dieser Richtlinien bedarf auf jeden Fall professioneller Hilfe von ausgebildeten WebentwicklerInnen. Als Webagentur für Barrierefreiheit bieten wir eine kostenlose Analyse deiner Website an.
Erfahre mehr über die wichtigsten Richtlinien für barrierefreie Websites gemäss den internationalen WCAG-Standards.
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